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   BayObLG, 20.03.2003 - 2Z BR 22/03   

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https://dejure.org/2003,3561
BayObLG, 20.03.2003 - 2Z BR 22/03 (https://dejure.org/2003,3561)
BayObLG, Entscheidung vom 20.03.2003 - 2Z BR 22/03 (https://dejure.org/2003,3561)
BayObLG, Entscheidung vom 20. März 2003 - 2Z BR 22/03 (https://dejure.org/2003,3561)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 10, 15 Abs. 3; BGB § 1004 Abs. 1
    Dauervermietung zulässig, wenn Zweckbestimmung als Ferienwohnanlage nicht eindeutig in Gemeinschaftsordnung festgelegt

  • Judicialis

    WEG § 10; ; WEG § 15 Abs. 3; ; BGB § 1004 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 § 15 Abs. 3; BGB § 1004 Abs. 1
    Umfang und Zweckbestimmung bei als Wohnungen bezeichneten Rechten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zweckbestimmung einer Ferien-Wohnanlage; Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter; Umfang des Wohnungseigentumsrecht bei Bezeichnung und Eintragung als Wohnung; Auslegung einer Grundbucheintragung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2003, 541
  • ZMR 2003, 693
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 136/02

    Ungültige Eigentümerbeschlüsse - Anfechtung gerichtlicher Entscheidung durch

    Auszug aus BayObLG, 20.03.2003 - 2Z BR 22/03
    a) Der Verwalter war auf Grund des Verwaltervertrags berechtigt, im Namen der übrigen Wohnungseigentümer einen Rechtsanwalt mit der Einlegung der sofortigen Beschwerde zu beauftragen (Senatsbeschluss vom 20.2.2003 - 2Z BR 136/02).
  • BayObLG, 19.08.1994 - 2Z BR 45/94

    Veräußerung eines Wohnungseigentums während des Wohnungseigentumsverfahrens

    Auszug aus BayObLG, 20.03.2003 - 2Z BR 22/03
    Bei einer umfassenden Zweckbestimmung wie "Wohnen/Wohnzweck" kann sich zwar eine Nutzungsbeschränkung aus dem Charakter der Wohnanlage und den diesen prägenden örtlichen Verhältnissen ergeben (vgl. BayObLGZ 1994, 237/242).
  • BayObLG, 28.11.1991 - BReg. 2 Z 133/91

    Auslegung einer Verpflichtung in der Gemeinschaftsordnung, "die Eigenart des

    Auszug aus BayObLG, 20.03.2003 - 2Z BR 22/03
    Der Wohnzweck umfasst jedenfalls auch das Vermieten zum Wohnen auf Dauer (vgl. BayObLG NJW 1992, 917 f.; Palandt/Bassenge BGB 62. Aufl. § 15 WEG Rn. 13).
  • BayObLG, 23.10.2003 - 2Z BR 141/03

    Schadensersatzpflicht bei Zustimmungsverweigerung zur Vermietung -

    Der Wohnzweck umfasst jedenfalls auch das Vermieten auf Dauer (BayObLG ZMR 2003, 693; NJW 1992, 917 f.).
  • OLG Koblenz, 27.10.2005 - 5 U 215/05

    Auslegung einer Reallast; Vereinbarung eines kalendermäßig bestimmten

    Umstände außerhalb dieser Urkunde dürfen nur insoweit mit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGH WM 1991, 143 ; BGHZ 92, 351 ; vgl. auch BayObLG DNotZ 2003 541).
  • OLG Hamburg, 22.05.2006 - 2 Wx 42/04

    Wesentliche Beeinträchtigung durch bauliche Veränderungen

    Umstände außerhalb der Eintragung und der in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Umständen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (vgl. BayObLG ZMR 2003, 693 f).
  • OLG Hamburg, 06.02.2006 - 2 Wx 118/02

    Abgrenzung zweier Sondernutzungsflächen

    Umstände außerhalb der Eintragung und der in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Umständen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind ( vgl. BayObLG ZMR 2003, 693 f ).
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